Der Screenshot links zeigt das „Lehensgesetz“ Friedrich Barbarossas (Roncaglia, 1154), wie es sich in der grafischen Bearbeitungsoberfläche des an der Universität Frankfurt entwickelten Programms „Historical Semantics Corpus Management“ darstellt.
Dieses Gesetz belegt nicht nur die frühe Wahrnehmung oberitalienischer Rechtsgewohnheiten im Umfeld des Kaisers. Durch den Geltungsanspruch des Gesetzes tam in Italia quam in Alamannia („in Italien wie auch in Deutschland“) zeigt sich zudem, dass diese Rechtsgewohnheiten in ihrer Systematik als über ihren regionalen Geltungsbereich hinaus modellhaft betrachtet wurden.
Ausgehend davon, dass der Rechtsinhalt von Urkunden nicht mehr als selbstverständlich geltend zu betrachten ist, sondern vielmehr als Artikulation neuer rechtlicher Ordnungsvorstellungen, werden im Kontext des Teilprojekts die deutschen Königsurkunden des 12. und 13. Jahrhunderts auf die Veränderung lehnsrechtlicher Wörter, Begriffe und Konzepte hin in den Blick genommen. Grundlage bilden die in Edition vorliegenden Urkunden der frühen Stauferzeit (1125–1190) bis zu den „Gegen“-Königen Heinrich Raspe und Wilhelm von Holland (1246–1255).
In Kooperation mit den Monumenta Germaniae Historica zu München und dem an der Universität Frankfurt am Main beheimateten Projekt „Computational Historical Semantics“ (CHS) werden hierbei die Urkundentexte vom Freiburger Team in das Programm „Historical Semantics Corpus Management“ (HSCM) übertragen, um die Texte so historisch-semantischen Fragestellungen auf computergestützter, lexikometrischer Grundlage zugänglich zu machen.
Über das konkrete Erkenntnisinteresse des Teilprojekts hinaus, werden die Urkundentexte durch diese digitale Aufbereitung und mittels der Angebote der openMGH und des CHS-Projekts einer breiteren Öffentlichkeit und für zahlreiche weitere historisch-semantische Analysen zugänglich gemacht.
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