Nebenstehende Illumination stammt aus einer Stuttgarter Handschrift, die den sog. „Codex Iustiniani“ enthält. Sie zeigt einen Kaiser in mittelalterlicher Kleidung und soll wohl den Auftraggeber des Gesetzeswerks, den spätantiken römischen Kaiser Justinian (527–565), darstellen.
Doch nicht nur die Buchmalerei evoziert hier durch die Art der Darstellung das Fortleben römischer Rechtsgelehrsamkeit im europäischen Mittelalter; der Inhalt der Handschrift selbst verbindet die Rechtswelt des Mittelalters mit der der Antike: Im Anschluss an den „Codex Iustiniani“ wurden mehrere mittelalterliche Texte hinzugefügt: Gesetze Kaiser Friedrich Barbarossas (1122–1190) sowie Teile der sog. „Consuetudines feudorum“, die jedoch in ihrer formalen Ausgestaltung den Kaisergesetzen angeglichen, somit zu solchen „erhoben“ wurden.
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Bei den „Consuetudines feudorum“, dem Lombardischen Lehnrecht handelt es sich um eine um die Mitte des 12. Jahrhunderts entstandene Sammlung von Gesetzen und juristischen Traktaten, denen allen ihr Gegenstand, das „Lehen“ (feudum) gemeinsam ist. Die neuere Forschung ist sich einig, dass die „Consuetudines“ von bedeutendem Einfluss bei der Systematisierung und Verrechtlichung von sozialen Bindungen und Besitztransaktionen seit dem 12. Jh. war. Studien und die Grundlagen hierzu fehlen jedoch noch.
Das Teilprojekt hat das Ziel:
- Eine Erstausgabe der zweiten Version des Lehnrechts vorzulegen, die das Resultat der Textrezeption der 2. Hälfte des 12. Jh. ist und die Grundlage für die um 1200 einsetzende Rezeption insbesondere im Gelehrten Recht wird.
- Eine überlieferungs- und rezeptionsgeschichtliche Studie dieser Version der „Consuetudines“ durchzuführen, um die frühe Wirkung des Lehnrechts insbesondere in Legistik und Kanonistik bis zur Mitte des 13. Jh. zu ergründen und so die Edition anschlussfähig für weitere Forschungen zu machen.
- Solch eine Studie auch für die älteste, Mitte des 12. Jahrhunderts entstandene Version des Lehnrechts zu tätigen, um so eine notwendige Ergänzung zur veralteten und defizitären Edition dieser „Antiqua“ zu leisten.
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