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Teilprojekt B: Leihe, Lehen und Vasallen in den Königsurkunden des 12. und 13. Jahrhunderts

Der Screenshot links zeigt das „Lehensgesetz“ Friedrich Barbarossas (Roncaglia, 1154), wie es sich in der grafischen Bearbeitungsoberfläche des an der Universität Frankfurt entwickelten Programms „Historical Semantics Corpus Management“ darstellt.

Dieses Gesetz belegt nicht nur die frühe Wahrnehmung oberitalienischer Rechtsgewohnheiten im Umfeld des Kaisers. Durch den Geltungsanspruch des Gesetzes tam in Italia quam in Alamannia („in Italien wie auch in Deutschland“) zeigt sich zudem, dass diese Rechtsgewohnheiten in ihrer Systematik als über ihren regionalen Geltungsbereich hinaus modellhaft betrachtet wurden.

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